AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
LEORON Coating Systems
Inhaber: Istvan Horvat
An der Steige 10a
74842 Billigheim-Sulzbach
Deutschland
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LEORON Coating Systems (nachfolgend „LEORON“) und ihren Kunden.
(2) LEORON erbringt Leistungen im Bereich:
• Metallisierung, Chromlack, Chromoptik
• Vergoldung (auch 24 Karat Echtgold)
• Oberflächenveredelung
• Vertrieb von Metallisierungsanlagen, Materialien und Zubehör
• Schulungen und technische Einweisungen
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§14 BGB) als auch Verbrauchern (§13 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LEORON stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote von LEORON sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch:
• schriftliche Auftragsbestätigung
• oder Beginn der Leistungserbringung
zustande.
(3) Technische Angaben, Abbildungen, Farbmuster und Musterteile dienen der Orientierung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§3 Leistungen & Leistungsumfang
(1) LEORON erbringt hochwertige handwerkliche und technische Leistungen, die teilweise manuell, individuell und materialabhängig sind.
(2) Abweichungen in Farbton, Glanzgrad, Struktur oder Spiegelwirkung sind prozessbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich sind.
(3) Bei der Vergoldung, Metallisierung oder Chromlackierung handelt es sich um Oberflächenveredelungen, nicht um galvanische Beschichtungen.
§4 Schulungen & Technikvermittlung
(1) Schulungen dienen der Wissensvermittlung und stellen keine Erfolgsgarantie dar.
(2) Die Umsetzung der erlernten Technologien liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
(3) Schulungsunterlagen, Rezepte, Prozessbeschreibungen und Know-how sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht weitergegeben werden.
§5 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – vor Leistungserbringung oder gemäß Rechnung fällig.
(3) Bei Sonderanfertigungen, Einzelstücken oder kundenspezifischen Arbeiten kann eine Anzahlung verlangt werden.
(4) Bei Zahlungsverzug ist LEORON berechtigt, Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen.
§6 Lieferung & Versand
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt.
(2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Transportschäden sind unverzüglich dem Versanddienstleister und LEORON zu melden.
§7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass angelieferte Bauteile:
• geeignet vorbereitet sind
• frei von verbotenen Stoffen
• technisch bearbeitbar sind
(2) LEORON haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte Kundenmaterialien zurückzuführen sind.
§8 Gewährleistung
(1) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
(3) Keine Gewährleistung besteht bei:
• natürlichem Verschleiß
• unsachgemäßer Nutzung
• nachträglicher Bearbeitung durch Dritte
§9 Haftung
(1) LEORON haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LEORON nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LEORON.
§11 Urheberrechte & Referenzen
(1) LEORON behält sich das Recht vor, bearbeitete Objekte, Fotos oder Projekte als Referenz zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung besteht.
§12 Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Website von LEORON Coating Systems.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von LEORON.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026
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